Kirchenvorstandswahl: Wahlanträge schnell abgeben

Die Pfarrkirche St. Mariä Empfängnis in der Edith-Stein-Straße. | Foto: Marcus Müller
Die Pfarrkirche St. Mariä Empfängnis in der Edith-Stein-Straße. | Foto: Marcus Müller
Bis zur eigentlichen Wahl ist es noch ein bisschen hin, aber die Vorbereitungen hierfür laufen bereits auf Hochtouren. Am 8. und 9. November 2025 wird auch in der katholischen Pfarreiengemeinschaft im Wuppertaler Westen ein neuer Kirchenvorstand gewählt, das zentrale Gremium für die Vermögensverwaltung der Gemeinden.
Erstmals wurde auch hier – wie bei den vorangegangenen Pfarrgemeinderatswahlen – das Wahlrecht erweitert. Wer außerhalb der Gemeindegrenzen von St. Bonifatius, St. Ludger, St. Mariä Empfängnis oder St. Remigius wohnt, aber in der Pfarrgemeinschaft in Vohwinkel und Sonnborn wählen möchte, der kann sich in den kommenden Tagen noch in die Liste der Wahlberechtigten aufnehmen lassen.
Den entsprechenden Antrag zur Zulassung zur Wahl in einer anderen Kirchengemeinde findet man auf der Infoseite des Erzbistums Köln zu den Kirchenvorstandswahlen 2025. Dieser Antrag muss bis spätestens Samstag, 7. Juni 2025, im Pfarrbüro an der Edith-Stein-Straße 15 abgegeben worden sein.
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