Eigentlich dürfen Büsche, Hecken und Bäume zum Schutz brütender Vögel von März bis September nicht beschnitten werden. Das gilt auch für die Stadt, die allerdings in diesem Monat noch eine Ausnahme für sich in Anspruch nimmt. Denn an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet gefährden einige Bäume die Verkehrssicherheit – daher hat die Naturschutz-Behörde die Arbeiten ausnahmsweise genehmigt.
Einige Gefahrenbäume an Waldrändern im Bereich von Bebauung und Straßen, die bis zum Start der Schutzfrist aufgrund der Menge an abgestorbenen Bäumen in diesem Jahr noch nicht beseitigt werden konnten, sind dabei in Vohwinkel und Sonnborn zu finden: So werden etwa am Lüntenbecker Weg, an der Nordbahn- und Sambatrasse sowie am Schwarzer Weg Arbeiten stattfinden, die bis Ende März 2023 abgeschlossen sein sollen.
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