" /> Ehrenhainstraße: Keine weitere Temporeduzierung

Ehrenhainstraße: Keine weitere Temporeduzierung

Politik   06.09.2023 | 19.50 Uhr

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Die Ehrenhainstraße wird weiterhin ein „Flickenteppich“ von „Tempo 50“ und „30er-Zonen“ bleiben. | Foto: Marcus Müller

Erst Tempo 30, dann 50, dann wieder 30 – die Ehrenhainstraße gleicht, was die Geschwindigkeitsbegrenzungen betrifft, fast schon einem „Flickenteppich“. Und dabei wird es auch in Zukunft bleiben, sind sich das städtische Ressort Straßen und Verkehr sowie die Bezirksvertretung (BV) Vohwinkel einig.

Das Stadtteilparlament hatte sich bereits Anfang 2022 für eine Erweiterung der bestehenden Tempo-30-Zone am Dasnöckel um den Bereich Roßkamper Straße von der Ecke Gräfrather Straße bis einschließlich Ehrenhainstraße unterhalb der Hausnummer 119 sowie eines Teilstückes der Lützowstraße ausgesprochen. Gleichzeitig war geprüft worden, ob ein „Lückenschluss“ zwischen der oberen und unteren Tempo-30-Begrenzung in der Ehrenhainstraße möglich sei. Dies wurde von Seiten der Stadt allerdings als nicht umsetzbar eingestuft.


Denn zwei schützenswerte Bereiche dürfen laut Allgemeiner Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (StVO) nur dann zusammengefasst werden, wenn die Strecke dazwischen maximal 300 Meter lang ist – im Falle der Ehrenhainstraße sind es aber nach Messungen der Stadtverwaltung rund 600 Meter. Zudem seien der Friedhof keine schützenswerte Einrichtung und die Ehrenhainstraße in diesem Bereich laut Polizei kein Unfallschwerpunkt.

Der Bezirksvertretung lag nun in ihrer letzten Sitzung ein Bürgerantrag vor, der unter anderem aus Lärmschutz- und Sicherheitsgründen auch den mittleren Bereich zwischen Friedhof und Jugendverkehrsschule mit einer Geschwindigkeitsreduzierung versehen haben wollte. „Wir haben keine andere Möglichkeit, als den Bürgerantrag abzulehnen“, fasste Vohwinkels Bezirksbürgermeister Georg Brodmann (SPD) die Sachlage zusammen. Auch der städtische Mobilitätsbeigeordnete Frank Meyer als Vertreter des Oberbürgermeisters in der BV verwies darauf, dass die Stadt nicht gegen geltendes Recht verstoßen könne.

|  Marcus Müller  
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