Auf der Straße Zur Waldkampfbahn wird es vorerst keinen weiteren Bereich mit „Tempo 30“ geben. Einen Bürgerantrag eines Anwohners, der besonders im Bereich des dortigen Sportplatzes bis zum Ortsausgang die Sicherheit der Anwohner und der Verkehrsteilnehmer erhöhen und die Unfallgefahr verringern wollte, lehnte das städtische Ressort 104 (Straßen und Verkehr) ab – und dem schloss sich auch die Bezirksvertretung (BV) Vohwinkel an.
Bei einer „Tempo 30“-Zone dürfen zwei Voraussetzungen nicht gegeben sein: Die Straße darf keine des überörtlichen Verkehrs, noch kann sie eine Vorfahrtstraße sein. Beides ist aber bei der Straße Zur Waldkampfbahn gegeben. Eine „Tempo 30“-Strecke darf hingegen nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine besondere Gefahrenlage bestehe, heißt es in der Verwaltungsvorlage.
Allerdings sollen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden, wenn häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle auftreten. „Dies gilt jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird“, heißt es aus dem Verkehrsressort. Eine „auffällige Unfalllage“ gebe es aber laut Kreispolizeibehörde nicht, sodass folge: „Im anderen Fall muss vorrangig zunächst die geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit durchgesetzt werden.“
Da bis auf einen Kindergarten, vor dem bereits eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h eingerichtet ist, keine weitere schützende Einrichtung vorzufinden sei, könne man daher dem Bürgerantrag nicht entsprechen, folgert das Ressort Straßen und Verkehr. Kein Bürgersteig und eine enge Straße sind da keine Argumente.
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