Mit der Vekehrssituation zu den Bring- und Abholzeiten vor den Grundschulen Corneliusstraße und Gebhardtstraße beschäftigte sich die Bezirksvertretung (BV) Vohwinkel infolge eines Antrages der CDU-Fraktion. Trotz einer Bring- und Abholzone am Westring sei noch immer fast täglich zu beobachten, dass an der Corneliusschule auf dem Gehweg rangiert, das zum Ausweichen eingerichtete absolute Halteverbot als Parkplatz missbraucht und der als Schulweg dienende Gehweg beparkt werde. „Selbst diese vier Meter sind noch zu weit“, fasste CDU-Fraktionsvorsitzender Carsten Heß die Situation zusammen. „Es muss was getan werden, bevor das erste Kind unter dem Auto liegt!“
„Die Enge der einseitig beparkten Straßen lässt Autos zuweilen festfahren, wodurch regelmäßige Hup- und Schimpftiraden entstehen. Dieses Verkehrsverhalten gefährdet und verunsichert die besonders schutzbedürftigen Grundschüler, macht den Schulweg unsicher und wirkt dadurch als Multiplikator für weitere sogenannte Elterntaxis“, heißt es in dem CDU-Antrag, der in der Oktober-Sitzung auf breite Zustimmung im Stadtteilparlament stieß. Auf Vorschlag von Bezirksbürgermeister Georg Brodmann (SPD) wurde der Antrag noch um den Passus ergänzt, dass Polizei und Ordnungsamt regelmäßig Verstöße ahnden sollten: „Eine Entspannung bei den Elterntaxis bekommt man nur durch Druck hin“, stimmte auch SPD-Sprecher Andreas Schäfer zu. Grundsätzlich bestünde dieses Problem an allen Grundschulen, betonte auch FDP-Bezirksvertreter Georg Schroeder: „Polizeipräsenz richtet gar nichts aus.“
Dass die Stadtverwaltung den Vorschlag der BV Vohwinkel anscheinend nicht so ganz ernst genommen hatte, das erzürnte CDU-Sprecher Carsten Heß dann nicht einmal einen Monat später: „Dann können wir unser Mandat abgeben“, gab er in der November-Sitzung zu Protokoll. „Unser Beschluss wird von Zuständigkeit zu Zuständigkeit gereicht“, bemerkte auch Bezirksbürgermeister Brodmann: „Da habe ich ein Störgefühl.“ Das Stadtteilparlament behielt sich daraufhin vor, eine neuerliche Antwort des Schulamtes abzuwarten und gegebenenfalls im Februar 2023 nach einer Berichterstattung des entsprechenden Sachbearbeiters noch einmal darüber zu beraten.
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