E-Scooter: Parkflächen werden endgültig markiert

Notizen   10.10.2024 | 17.12 Uhr

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„Respect the street“? Dieser E-Scooter ist neben dem Radweg mitten auf dem Bürgersteig geparkt worden. | Foto: Marcus Müller

In dieser Woche hatte der Sozialverband VdK verschärfte Regeln im Umgang mit E-Scootern gefordert. Es müsse verpflichtende Parkflächen geben, auf denen die Roller abgestellt werden dürften, lautete die Forderung des Bundesverbandes. „In Deutschland sind E-Scooter eingeführt worden, ohne genaue Regeln, wo sie zum Beispiel geparkt und abgestellt werden dürfen“, erklärte VdK-Präsidentin Verena Bentele gegenüber der der Funke-Mediengruppe. Für Menschen mit Behinderungen berge dies eine Unfallgefahr.

Gewisse Regeln gibt es aber schon: „Parken Sie auf der Straße entlang eines Gehwegs, parallel und nah an einer Wand, in einem Fahrradständer oder innerhalb einer ausgewiesenen Parkzone“, heißt es zum Beispiel bei Anbieter Voi. Und auch bei Lime legt man Wert auf einen rücksichtsvollen Umgang: „Ihr Fahrzeug muss aufrecht und mit heruntergeklapptem Ständer stehen und darf keine Fußgängerwege, Gebäudeeingänge oder Einfahrten blockieren“, mahnt man zu richtigem Parken des Rollers – andernfalls können Verwarnungen oder Strafen ausgesprochen werden.

In Vohwinkel gibt es derweil einen Sonderfall: Die Kaiserstraße von der Schwebebahn-Halstestelle „Bruch“ hinauf bis zur Vohwinkeler Straße in Höhe der Schwebebahn-Endhaltestelle ist eine sogenannte „Parkzone“. Hier dürfen die E-Scooter nur auf in der jeweiligen App ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Das wurde schon so geregelt, als die Bezirksvertretung (BV) Vohwinkel im Mai 2023 „grünes Licht“ für das Leih-Angebot gab.

In ihrer Oktober-Sitzung 2024 hatten die Stadtteilparlamentarier erneut eine Vorlage aus dem Rathaus zu den E-Scootern auf dem Tisch liegen. Sowohl die Bezirksvertretungen wie auch der Ratsausschuss für Verkehr sollten die „Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter“ ohne Beschluss entgegennehmen – den Segen dazu hatten sie nämlich schon vor anderthalb Jahren erteilt. Nun sollen – nach Ende der einjährigen Testphase in Wuppertal – die entsprechenden Parkplätze für E-Scooter aber tatsächlich eingerichtet werden, wo aktuell noch „gähnende Leere“ herrscht und in den Apps der Anbieter nur Fotos mit provisorischen Markierungen zu finden sind.

„Viele dieser Abstellflächen weisen eine örtliche Nähe zu verkehrlichen Knotenpunkten, wie zum Beispiel Schwebebahnhöfen oder Bahnhöfen auf. Somit werden durch die Bereitstellung von E-Scootern verschiedene Mobilitätsformen verknüpft“, heißt es in der Vorlage des städtischen Ressorts Straßen und Verkehr.

Im Verlauf der Kaiserstraße wird unterhalb der Schwebebahn-Station „Bruch“ ein Parkplatz für die Scooter reserviert sowie auch in Höhe der Einmündung Kluckstraße. Ebenso werden ober- und unterhalb des Gemüseladens an der Schwebebahn-Endhaltestelle Scooter-Abstellmöglichkeiten hergerichtet. Auch Am Rande des Fahrradweges Am Stationsgarten soll zukünftig das Parken erlaubt sein, zudem auf dem Vorplatz des Stadion am Zoo.

„Dass zwei Parkplätze an der Kaiserstraße verschwinden, davon halte ich gar nichts“, gab FDP-Bezirksvertreter Georg Schroeder zu Protokoll. Die Aufstellung der Zusatzbeschilderung und die erforderlichen Markierungsarbeiten sollen laut Verwaltungsvorlage jetzt aber „kurzfristig“ – wahrscheinlich im November 2024 – erfolgen.

|  Marcus Müller  
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